LogistikServiceVertrag物流服务协议

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1.Inhalt und Standard des Logistik-Services
1.1Abholung
Wenn Partei A benötigt, kann Partei B den Abholservice anbieten. Partei A muss Abholdatum und -zeit, Anschrift, Kontaktperson sowie Paketinformationen angeben. Die Kosten richten sich nach der Art des Abholauftrags und müssen verhandelt werden.

1.2. Lagerservice im Ausland
Partei B kann Partei A den Lagerservice im Ausland anbieten. Dieser Lagerservice ist kompletter Service aus einer Hand und schließt ein, dass Partei B für den Kunden die Waren empfangen, überprüfen, organisieren, sortieren sowie verpacken wird. Spezifische Dienstleistung, Punkte zur Beachtungsowie die Kosten richten sich nach der Art des Lagerservices und müssen verhandelt werden.

1.3. Dienstleistung für Fernverkehr
Partei B bietet internationalen Luftfrachttransport an.Nach unterschiedlichen Anforderungen anVersandort, Bestimmungsortsowie Zeitplan von Partei A kann Partei B die Transportdienstleistungen in vielfältige Fluglinie anbieten.

1.4. Service für Datenübertragung und Zollanmeldung
Partei B stellt eine Informationsplattform für Partei A und deren Dienstanbieter zur Verfügung, damit erforderliche Informationen der Transaktion, Zahlung, Logistikund weitere elektronische Informationen durch öffentliche E-Commerce-Informationsplattform an dasZollamt übertragt werden. Gleichzeitig sammelt das System von Partei B alle elektronischen Informationen von Partei A und deren Dienstanbieter, damit„ the List oftheCustomsofthePeople’sRepublicof China on the Declaration ofGoodsEntering and Exiting China through Cross-Border Trade E-Commerce“ erstellt wird. Nachdemdiese Listevon Partei A schriftlich bestätigt worden ist, wird sie an das Zollamt weitergeleitet.

1.5. Service vor Ort
Partei B bietet den Servicefür Verteilung, Abholung, Auspackung, Sortierung, Übergabe und weitere Dienstleistung der Waren und des Gegenstandes aus grenzüberschreitenden E-Commerce von Partei Aam Hafen in Volksrepublik China an.

1.6. Service für Zolldeklaration
Partei A beauftragt die von Partei B angegebeneFirmazur Erledigung der Zolldeklaration und der Infektionskontrolle für die Wareneinfuhraus grenzüberschreitenden E-Commerce-Einzelhandel am Hafen in Volksrepublik China.

1.7. Lieferservice in China
Der von Partei A angegebeneVersanddienstleisterübernimmt die Spedition (Expressdienstleistung) der Waren in China.

1.8. Serviceprozesse und Standard
Wenn Partei B nach Anforderungen von Partei A den Logistik-Service anbietet und inzwischen der Änderungen der betroffenen Gesetze oder der betroffenen Regeln am Hafen der Staaten begegnet, wird Partei B in diesem Fall den Serviceprozess und Standard gemäß der neuen Gesetze und Regelnverändern und Partei A rechtzeitig mitteilen.

2. Servicegebühr und Standard
Dieses Abkommen setzt den kostenpflichtigen Logistik-Servicefür den E-Commerce von Partei B an Partei A fest. Der Service umfasst, aber beschränkt sich nicht auf den Inhalt der 1. Paragraph dieses Abkommens. Partei B erhebt die Kosten des Logistik-Services von Partei A nach der Vereinbarung(Anhang 1 „Preis der Deutsch-Chinesischen Logistikdienstleistung für den Warenimport“
oder Anhang 2 „Preis der Lagerkosten von UEX in Deutschland“).

3. Abrechnungsbedingungen
3.1. Beide Parteien sind einverstanden, dass jeder [Monat] als eineAbrechnungsperiode (30 Tage als eine Periode) zu verwenden ist.

3.2. Wenn Partei A die Abrechnung von Partei B erhalten hat, aber die Überprüfung nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen vollendet, muss siezunächst den entsprechenden Betrag bezahlen.In nächster Abrechnungsperiode kann Partei A den Einwand erheben und die Abrechnung wird nach der Verhandlung beider Parteien korrigiert.

3.3. Wenn Partei A den entsprechenden Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, muss sie für jede eintägige Verspätung zusätzlich 3% pro Tag Schadenersatz als Bruch des Abkommens bezahlen.

3.4. Die Abrechnungswährung ist nach der im Anhang angegebenen Währung als Standard festgelegt.Wenn Partei B den Abrechnungsbetrag in anderer Währungbezahlen möchte,mussder Wechselkurs des Abrechnungsbetragsnach dem von der Bank of China veröffentlichten Devisenkurs an dem Tag der Rechnungserstellung als Standard festgelegt werden.

3.5. Die Bankverbindungvon Partei B ist im folgenden:
Kontoinhaber: Ubon Express Service GmbH
Bank: Deutsche Bank
IBAN : DE72 5057 0024 0079 3463 00
BIC : DEUTDEDB505

4. Steuervorauszahlung
4.1.Innerhalb von einer Woche vor dem Tag der Behandlung der Waren muss Partei A nach der Warenmenge die Steuervorauszahlung an Partei B bezahlen.Der Vorauszahlungsbetrag soll mehr als den von Partei B für Partei A ausgelegten Steuerbetrag in zwei Abrechnungsperioden sein, am mindestens 5.000 Euro. Die Steuervorauszahlung wird nach dem Ablauf der Frist dieses Abkommens nach dem tatsächlich restlichen Betrag zinslos zurückerstattet.

4.2. Wenn Partei A den Steuerbetrag tatsächlich mehr als 80% des Vorauszahlungsbetrags bezahlen soll, muss Partei B Partei A rechtzeitig mitteilen. Wenn Partei A den Steuerbetrag tatsächlich mehr als 100% des Vorauszahlungsbetrags bezahlen soll, ist Partei B berechtigt, den Service zu unterbrechen.

5. Rechte und Pflichten von ParteiA
5.1.Partei A setzt sich in Verbindung mit dem Kundenservice von Partei B, damit sie sich jederzeit über die Behandlung der Waren und des Gegenstandes informiert und die Sendung bequem verfolgt.

5.2.Partei A garantiert, dass sie der gesetzliche Betrieb ist, die entsprechende Qualifikation besitzt und die wahren, vollständigen sowie gültigen Informationen vorlegen. Partei A garantiert auch, dass ihre Waren und ihr Gegenstand legal sind und die gesetzlichen Rechte und Interessen der Anderen nicht beschädigen. Wenn Partei A aus oben genannten Problemen die Waren zur Zurückhaltung, zur erfolglosen Zollabfertigung, zur Ermittlung vom Zollamt, zur Geldstrafe sowie zur weiteren Beschädigung führt, muss Partei A entsprechende Verantwortung selbst übernehmen.

5.3. Wenn Partei A diesem Abkommen oder den entsprechenden Regeln vom Zollamt zuwiderhandelt: Partei A deklariert die Waren nicht wahrhaft beim Zoll;der Versand der verbotenen Waren von Partei Aführt zur Geldstrafe, Beschlagnahme oder Zurücksendung; die Überschreitung der vom Zoll bestimmten Menge der Waren von Partei A führt zur Geldstrafe, Beschlagnahme, Zurückhaltung sowie zur weiteren Beschädigung, muss Partei A entsprechende Verantwortung selbst übernehmen.

6. Rechte und Pflichten von Partei B
6.1. Partei B bietet nach der Bevollmächtigung und Beauftragung von Partei A den besten Service an.

6.2.Partei B ist pflichtig, die von Partei A übergebenen Daten und allen Informationen der Transaktion, Zahlung und Logistik geheimzuhalten.

6.3.Partei B muss rechtzeitig mit Partei A in Verbindung setzen, um Partei A die Behandlung der Waren vor Ort zu benachrichtigen und während der Behandlung der ungewöhnlichen und plötzlichen Angelegenheiten aktiv mit Partei A zu kooperieren: Wenn sich die Regeln von zuständigen Behörden wie Zoll, Inspektion und Quarantäne ändern,muss Partei B Partei A rechtzeitig mitteilen.

6.4.Wenn beim Transport die höhere Gewalt und Änderung der Politik auftreten wie Flugunfall, Änderung der Gesetze und Regeln, Änderung der Deklaration von Zoll, Inspektion oder Quarantäne, Extremwetter und andere Faktoren, sodass beide Parteien nicht streng nach diesem Abkommen ihre Verpflichtungen erfüllen, muss sich Partei B voll einsetzen und die Logistikdienstleistung oder die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.In diesem Fall übernimmt Partei B jedoch keine Haftung für die Beschädigung.

6.5. Während Partei B die Waren bewahrt und transportiert, garantiert Partei B, dass die von Partei A bevollmächtigte Waren sorgsam geschützt sind. Für Mangel, Verlust und Zerstörung der Waren muss Partei B volle Verantwortung übernehmen und die Beschädigung von Partei A bezahlen. Wenn die physikalische und chemische Veränderungender Waren jedoch auf die eigenen Gründe zurückzuführen sind,ist Partei B für den Schaden nicht haftbar. Wenn Partei B die Verschlechterung oder Beschädigung der von Partei A bevollmächtigten Waren bemerkt, muss Partei B Partei A rechtzeitig benachrichtigen.

7. Ergänzungsbestimmung
7.1. Wenn beide Parteien in Bezug auf dieses Abkommen jeden Streit oder jede Kontroverse haben, ist jede Partei berechtigt, die Anklage gegen andere Partei zu erheben.

7.2.Für Angelegenheiten, die nicht in diesemAbkommen festgelegt sind, müssen beide Parteien nachentsprechenden Vorschriften und standardisierten Dokumenten der Regierungsabteilung befolgen.

7.3.Die Geltungsdauer dieses Abkommens beträgt1 Jahr. Ohne schriftliche Kündigung wird das Abkommen automatisch 1 Jahr verlängert.

7.4. DiesesAbkommenist in vierfacher Ausfertigungenausgestellt.Jede Partei bewahrt sich zwei Ausfertigungen auf, die nach demStempelvon beiden Parteien wirksam sind.

 

第一条服务内容及标准
1. 提货服务
甲方需要的情况下,乙方可以提供上门提货服务。甲方需提供准确的提货时间,地址信息,联系人信息,以及货物信息等。提货价格需另行商定。

2.海外仓服务
乙方可以为甲方提供海外仓储服务。包括帮助顾客代收货,验货,理货,分拣,打包等一站式仓储服务。具体服务项目,注意事项,以及价格标准可以另行商定。

3. 干线运输服务
乙方提供国际段航空运输服务。根据甲方发货地,指运地,以及时间节点的不同需求,乙方可以为甲方提供多种航线运输服务。

4. 数据传输和申报服务
乙方提供信息化平台,供甲方及其服务商将所需的交易、支付、物流等电子信息通过电子商务公共信息平台向海关传输。同时,乙方系统可根据甲方及其服务商传输的相关电子信息汇总生成《中华人民共和国海关跨境电子商务零售进出口商品申报清单》,经甲方书面确认后,向海关提交。

5. 现场操作服务
乙方为甲方跨境电商货物及物品提供在中华人民共和国境内口岸的分拨、提货、拆板、分拣和国内落地配交接等服务。

6. 代理报关服务
甲方委托乙方指定的报关公司为其跨境电子商务零售进口商品在中华人民共和国境内口岸办理报关及报检事宜。

7. 国内配送服务
由甲方指定国内快递公司为甲方提供国内物流(速递)服务。

8. 服务流程及标准
乙方在按照甲方要求提供物流服务过程中遇到国家有关政策或口岸相关作业规定调整,则乙方将按新政策规定调整服务流程及标准,并及时通知甲方。

第二条服务费用及标准
本协议合作内容是乙方向甲方提供电子商物有偿物流服务,服务内容包括但不限于本服务协议项下第一条约定的服务内容。乙方按照与甲方约定的收费标准(附件一)《德-中进口物流服务收费标准》或(附件二)《UEX德国仓收费标准》向甲方收取物流服务费用。

第三条结算条款
1. 双方同意以每[月]作为一个结算周     期(自然月)。

2. 甲方应在收到乙方账单后,如果在7个工作日内未能完成核对,需先按照账单付款,并在下个结算周期进行核对整。

3. 如甲方未能按时支付相关费用,每迟延一天,甲方将额外支付乙方3%/天的违约金。

4. 结算币种按照附件收费标准中明确的价格币种为准。如果乙方需要用其它币制支付,结算汇率以出账单日当日中国银行网站公布的“外管局中间价”准。

5. 乙方的收款账号信息如下:
户名:Ubon Express Service GmbH
开户行: Deutsche Bank
账号/ IBAN : DE72 5057 0024 0079 3463 00
BIC : DEUTDEDB505

第四条税金预付款
1. 甲方自实际操作货物之日前1周内,需依据货量向乙方缴纳税金预付款。预付款的数额应大于两个结算周期的代垫税金款项数额,最低5000 欧元。预付款于本协议有效期届满后,按照实际剩余金额无息退还。

2. 甲方实际需支付的税金大于预付数额80%时,乙方应及时通知甲方,甲方应于收到通知大于100%时,乙方有权中止。

第五条甲方的权利和义务
1. 甲方可通过乙方客服人员随时了和跟踪货物及物品的处理情况。

2. 甲方保证其自身具备合法的经营主体和资质,提供的数据信息真实,充分,有效;并保证货物及物品的合法性且不侵犯他人的合法权益。如甲方因以上问题导致的货物滞留,无法清关,海关追责,罚款等,应由甲方承担相关的责任。

3. 因甲方违反本协议或者海关的相关规定,包括货品申报不实,寄运严禁入境商品被海关罚没或者退运,货品超过海关规定所限制的数量所导致的罚款,罚没及退运等,由甲方承担相关责任。

 

第六条乙方的权利和义务
1. 乙方应当根据甲方的授权和委托为甲方提供优质的服务承诺。

2. 乙方应当对甲方提供的备案数据,交易、支付和物流信息履行保密义务。

3. 乙方应及时和甲方沟通,反馈现场操作结果,积极配合甲方处理异常及突发性事件: 如海关、检验检疫等相关执法部门的政策发生调整,乙方应及时向甲方通报。

4. 如发生不可抗力及政策变更,如:空难事故、法律政策修改、海关或检疫,极端恶劣天气等,造成双方无法严格按照约定履行本协议,乙方仍应当尽力提供物流服务或采取相关处理措施,但不承担任何赔偿责任。

5. 货物在乙方保管及运输期间,乙方必须确保甲方委托存储货物得到妥善保管,如有短缺、损失和毁灭,由乙方承担全部责任并赔偿甲方损失,但是由于货品的自身原因导致货品的物理化学变化、乙方不承担责任,若乙方发现甲方委托存储货物有变质或损坏情况应及时告知。

第七条附则
1. 如双方就本协议发生任何争议或纠纷,任何一方有权将此争议或纠纷向        院提起诉讼。

2.就本协议未约定之事项,双方应参照政府部门的有关法规、规范性文件执行。

3.本协议有效期为1 年,自延续1 年。

4. 本协议一式四份,双方各保留二份,由双方加盖印章后生效。

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